Beiträge zur allgemeinen Sportpolitik

Was ist zu beachten, damit Vertreter von Sponsoren sich nicht in die Gefahr von Vorteilsannahme bringen
Stichwort: Hospitality
(1.8.11) Wann ist die Bewirtung eines Sponsorenvertreters oder eines anderen Amtsträgers und dessen Ehefrau Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme? Wann fängt gar die Bestechung an? Zu diesen schwierigen Fragen, die in den letzten Jahren zunehmend zu großen Irritationen und öffentlichen Diskussionen geführt hatten, ist jetzt ein "Leitfaden" erschienen, der allen Beteiligten helfen soll, strafrechtliche Genzüberschreitungen zu vermeiden.
Der Leitfaden trägt den Titel "Hospitality und Strafrecht" und ist ein Projekt der 'Initiative Sportstandort Deutschland', die S20, DOSB und Bundesinnenministerium 2009 gegründet haben. "S20 - The Sponsors Voice" ist ein Zusammenschluss namhafter deutscher Unternehmen, die Sportsponsoring als Kommunikationsinstrument nutzen.
Vor allem die Verantwortlichen solcher Unternehmen - aber auch anderen Amtsträgern - soll der Leitfaden konkrete Handlungsempfehlungen geben, wie die Einladungspraxis in Bezug auf Logen, VIP- und Business Seat-Karten oder Bewirtungen zu handhaben ist. Alle Partner der Initiative hoffen, dass dadurch in der Praxis mehr Rechtssicherheit gegeben ist.
Lesen Sie bei S20.eu Größere Rechtssicherheit schützt Sport vor fatalen Auswirkungen.
Hier gibt es den 17-seitigen Leitfaden direkt (pdf-Datei).
Bewerbungsgesellschaft München 2018 bedankt sich bei den Verbänden für die Unterstützung der Olympiakandidatur
(25.7.11) In einem Rundschreiben haben sich der Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft München 2018 Bernhard Schwank und die Direktorin Steffi Klein bei den Unterstützern der Münchener Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2018 bedankt.
Der DBV als Spitzenverband hatte seine Unterstützung gezeigt, indem er seit September des vergangenen Jahres einen "Unterstützer-Button" auf der Startseite der Verbandswebsite badminton.de platziert hatte.
Bernhard Schwank geht zurück zum DOSB. Er wird dort wieder als Leistungssportdirektor arbeiten. Dr. Ulf Tippelt, der die Position seit 15. April 2009 vertreten hat, verlässt den DOSB und geht als Generalsekretär zurück zum Landessportbund Sachsen. Die Übergabe der Geschäfte erfolgt zum 1. Oktober 2011. DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper: „Bernhard Schwank kommt nach zweieinhalb ebenso spannenden wie aufreibenden Jahren an der Spitze der Bewerbungsgesellschaft München zum DOSB zurück, um seine frühere Tätigkeit als Direktor Leistungssport wieder aufzunehmen. Wir danken ihm für seine trotz des Abstimmungsergebnisses von Durban erfolgreiche Arbeit für München 2018 und freuen uns auf die neue alte – und sicherlich durch viele im Bewerbungsprozess gesammelte Erfahrungen angereicherte – Zusammenarbeit.“

Olympiabewerbung geht in die Schlussphase
Wer Münchens Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 unterstützt, kann dies jetzt aktiv zeigen
(22.2.11) Die Bewerbergesellschaft München 2018 hat in einem Rundschreiben gebeten, auf eine Kampagne hinzuweisen, mit der deutlich gemacht werden soll, dass die Münchener Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 von der deutschen Bevölkerung insgesamt getragen wird. Der DBV als Spitzenverband hat seine Unterstützung bereits dadurch deutlich gemacht, dass er einen entsprechenden Button auf der Startseite von badminton.de platziert hat (siehe untere Meldung vom 23.9.10).
Unter www.die-freundlichen-spiele.de wurde von der Bewerbergesellschaft eine Website eingerichtet, über die sich Unterstützer eintragen können. Sie werden dann auf einer Landkarte angezeigt. Mittlerweile sind über 15000 Unterstützer registriert. In dem Rundschreiben heißt es dazu: "Verglichen mit den Zahlen der Sportaktiven in Deutschland (27 Millionen Mitgliedschaften in Sportvereinen) und den Millionen Sportbegeisterten, ist dort noch ein enormes Potenzial. Dieses möchten wir gerne weiterhin mit Ihnen wecken! Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Homepage seit Mittwoch in neuem Gewand erschienen ist. Ziel ist es, durch die Bekennerkampagne die breite Unterstützung der deutschen Bevölkerung deutlich zu machen. Also lassen Sie uns diese Chance nutzen, um damit ein Zeichen für die entscheidende letzte Phase der Bewerbung zu setzen."
Die Entscheidung über die Vergabe der Spiele durch das Internationale Olympische Komitee fällt am 6. Juli 2011 in Durban/Südafrika. Das 396 Seiten starke sogenannte Bid Book war dem IOC am 11. Januar in Lausanne übergeben worden. In ihm sind alle Informationen zu 17 wichtigen Themenbereichen niedergelegt und auch die notwendigen Garantien politischer Gremien von den Landkreisen bis hin zur Bundesregierung dokumentiert.
DBV unterstützt Münchener Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2018
(23.9.10) Der Deutsche Badminton-Verband hat am 22. September der Bewerbungs-gesellschaft München 2018 GmbH mitgeteilt, dass der DBV voll hinter der Bewerbung für die Olympischen Winterspiele München 2018 steht. Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen einer Solidaritätsaktion der Deutschen Sportverbände und der Landessportbünde mit den Bestrebungen, die XXII. Olympischen und XII. Paralympischen Winterspiele 2018 nach Deutschland zu holen.
Als sichtbares Zeichen dieses Bekenntnisses für das vom IOC mittlerweile zur offiziellen Kandidatenstadt erhobene München, wird auf der Startseite der Verbandswebsite badminton.de bis zum Zeitpunkt der Vergabe der Spiele am 6. Juli 2011 ein "Unterstützer-Button" platziert. Über diesen gelangt man zu aktuellen Infos rund um die Bewerbung von München, Garmisch-Partenkirchen und der Kunsteisbahn Königssee.
Außerdem soll auf badminton.de mit ausgewählten Nachrichten immer mal wieder auf die Bewerbung hingewiesen werden.
Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft
Sportbund Rheinland führte Vortragsreihe zum Gemeinnützigkeitsrecht durch
(17.11.07) Jürgen Grommes, Vizepräsident des Landesverbandes Rheinland weist auf Neuigkeiten im Gemeinsätzikeitsrecht hin. Er schreibt: "Auch wenn es die Sportart Badminton nicht direkt betrifft, so doch sämtliche Sportvereine. Zum 21.09.2007 sind die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht durch den Bundestag bestätigt worden und treten damit rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft. Der Sportbund Rheinland (http://sportbund-rheinland.de) hat im Rahmen einer Vortragsreihe diese Änderungen vorgestellt. Eine Zusammenfassung des Vortrages steht dort zum Download zur Verfügung."
* Hier geht es zu dem entsprechenden Bericht: Informationen zu den Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht.
* Hier kann die Zusammenfassung abgerufen werden (pdf-Datei).
Stiftung Deutsche Sporthilfe gab Sonderheft "40 Jahre Sporthilfe" heraus
(15.5.07) Aus Anlass ihres runden Jubiläums hat die Stiftung Deutsche Sporthilfe ein Sonderheft herausgegeben, das auf sporthilfe.de zum Downloaden bereit steht (68 Seiten, 4,8 MB). Darin finden sich neben Beiträgen namhafter Sporthilfe-Funktionäre und Politiker auch eine Zusammenstellung die erfolgreichsten Aktiven aus vier Jahrzehnten Sporthilfe. Im Förderjahrgang 2007 sind unter den aktuell geförderten 3912 Athleten auch die Namen unserer derzeit unterstützten 39 Badmintonsportlerinnen und -sportler zu finden. Vertreten ist der Badmintonsport ist auch im Sporthilfe-Mitarbeiterteam. Unsere ehemalige Deutsche Meisterin Heike Schönharting (drei Einzeltitel zwischen 1995 und 1999) hat 2005 dort einen Arbeitsplatz in der Presseabteilung gefunden. In der Liste der zwischen 1967 und 2006 von der Sporthilfe aufgebrachten Förderaufwendungen liegt der Deutsche Badminton-Verband mit 1,4 Millionen Euro an 31. Stelle hinter dem Deutschen Aero-Club (2,3 Mio). Die größten Zuflüsse erhielten die Sportler von Leichtathletik (22,8 Mio), Schwimmen (22,6 Mio), Rudern (21,8 Mio), Fechten (18,7 Mio) und Ski (18,6 Millionen Euro).
Einzelbeiträge:
Vierzig Beispiele für erfolgreiche Förderung: 40 Jahre - 40 Köpfe.
Die Rolle der Sporthilfe beim Olympiaboykott 1980: "Wie konnten Interessenvertreter des Sports sich darüber freuen..."
Die Nach-Wendejahre 1991 bis 1993 und der "Verein Sonderfonds": Gleiche Förderung für gleiche Leistung.
Zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer ordnungsrechtlichen Lockerung des Monopols für Sportwetten
Der deutsche Sport ist auf eine Libelarisierung nicht vorbereitet
Von Jürgen Grommes (Vizepräsident im Badminton-Verband Rheinland)
(29.3.06) Seit dem Jahr 2000 werden private Wettbüros in Deutschland geduldet. Das Landgericht München hatte der Klage einer Buchmacherin auf Erteilung einer Lizenz für Sportwetten stattgegeben, so dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Thematik befassen musste, ob das staatliche Wettmonopol mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Für den Deutschen Sport ist die Entscheidung aus finanzieller Sicht von enormer Bedeutung, da die Erträge der staatlichen Lotto-Tochter Oddset (geschätzte 500 Millionen Euro) in den bundesweiten Sport fliessen.
Im Interview mit der „Welt am Sonntag“ (26.03.2006) berichtet Schleswig-Holsteins früherer Innenminister Ekkehard Wienholz als Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Landessportbünde über mögliche Konsequenzen, die sich aus einer Entscheidung hin zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes in Deutschland ergeben könnten. Seiner Einschätzung nach scheint der deutsche Sport auf eine völlige Liberalisierung nicht vorbereitet, „insbesondere die öffentlichen Haushalte, die bisher den Sport und anderer gemeinwohlorientierte Bereiche wie Kultur, Bildung, und soziale Einrichtungen zu einem erheblichen Teil aus den Konzessionserträgen (…) finanzieren. Auch sieht er die Sportverbände nicht in der Lage, die Einnahmeausfälle durch Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen oder durch die öffentlichen Haushalte zu kompensieren. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Marktliberalisierung „käme einem Kahlschlag in der gesamten Förderlandschaft vom Hochleistungssport bis zum Breitensport gleich.“
Das Bundesverfassungsgericht hat indes in seinem Urteil das staatliche Monopol auf Sportwetten in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesländer können ihre bestehende Monopolstellung aufrechterhalten, wenn sie Massnahmen zur Bekämpfung der Spiel- und Wettleidenschaft ergreifen. Untersagt wurde jegliche Form von Werbung, die über den informativen Charakter hinausgeht. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, um bis Ende 2007 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen oder private Wettanbieter zukünftig zuzulassen.






