Beiträge zur allgemeinen Sportpolitik
Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft
Sportbund Rheinland führte Vortragsreihe zum Gemeinnützigkeitsrecht durch
(17.11.07) Jürgen Grommes, Vizepräsident des Landesverbandes Rheinland weist auf Neuigkeiten im Gemeinsätzikeitsrecht hin. Er schreibt: "Auch wenn es die Sportart Badminton nicht direkt betrifft, so doch sämtliche Sportvereine. Zum 21.09.2007 sind die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht durch den Bundestag bestätigt worden und treten damit rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft. Der Sportbund Rheinland (http://sportbund-rheinland.de) hat im Rahmen einer Vortragsreihe diese Änderungen vorgestellt. Eine Zusammenfassung des Vortrages steht dort zum Download zur Verfügung."
* Hier geht es zu dem entsprechenden Bericht: Informationen zu den Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht.
* Hier kann die Zusammenfassung abgerufen werden (pdf-Datei).
Stiftung Deutsche Sporthilfe gab Sonderheft "40 Jahre Sporthilfe" heraus
(15.5.07) Aus Anlass ihres runden Jubiläums hat die Stiftung Deutsche Sporthilfe ein Sonderheft herausgegeben, das auf sporthilfe.de zum Downloaden bereit steht (68 Seiten, 4,8 MB). Darin finden sich neben Beiträgen namhafter Sporthilfe-Funktionäre und Politiker auch eine Zusammenstellung die erfolgreichsten Aktiven aus vier Jahrzehnten Sporthilfe. Im Förderjahrgang 2007 sind unter den aktuell geförderten 3912 Athleten auch die Namen unserer derzeit unterstützten 39 Badmintonsportlerinnen und -sportler zu finden. Vertreten ist der Badmintonsport ist auch im Sporthilfe-Mitarbeiterteam. Unsere ehemalige Deutsche Meisterin Heike Schönharting (drei Einzeltitel zwischen 1995 und 1999) hat 2005 dort einen Arbeitsplatz in der Presseabteilung gefunden. In der Liste der zwischen 1967 und 2006 von der Sporthilfe aufgebrachten Förderaufwendungen liegt der Deutsche Badminton-Verband mit 1,4 Millionen Euro an 31. Stelle hinter dem Deutschen Aero-Club (2,3 Mio). Die größten Zuflüsse erhielten die Sportler von Leichtathletik (22,8 Mio), Schwimmen (22,6 Mio), Rudern (21,8 Mio), Fechten (18,7 Mio) und Ski (18,6 Millionen Euro).
Einzelbeiträge:
Vierzig Beispiele für erfolgreiche Förderung: 40 Jahre - 40 Köpfe.
Die Rolle der Sporthilfe beim Olympiaboykott 1980: "Wie konnten Interessenvertreter des Sports sich darüber freuen..."
Die Nach-Wendejahre 1991 bis 1993 und der "Verein Sonderfonds": Gleiche Förderung für gleiche Leistung.
Zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer ordnungsrechtlichen Lockerung des Monopols für Sportwetten
Der deutsche Sport ist auf eine Libelarisierung nicht vorbereitet
Von Jürgen Grommes (Vizepräsident im Badminton-Verband Rheinland)
(29.3.06) Seit dem Jahr 2000 werden private Wettbüros in Deutschland geduldet. Das Landgericht München hatte der Klage einer Buchmacherin auf Erteilung einer Lizenz für Sportwetten stattgegeben, so dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Thematik befassen musste, ob das staatliche Wettmonopol mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Für den Deutschen Sport ist die Entscheidung aus finanzieller Sicht von enormer Bedeutung, da die Erträge der staatlichen Lotto-Tochter Oddset (geschätzte 500 Millionen Euro) in den bundesweiten Sport fliessen.
Im Interview mit der „Welt am Sonntag“ (26.03.2006) berichtet Schleswig-Holsteins früherer Innenminister Ekkehard Wienholz als Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Landessportbünde über mögliche Konsequenzen, die sich aus einer Entscheidung hin zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes in Deutschland ergeben könnten. Seiner Einschätzung nach scheint der deutsche Sport auf eine völlige Liberalisierung nicht vorbereitet, „insbesondere die öffentlichen Haushalte, die bisher den Sport und anderer gemeinwohlorientierte Bereiche wie Kultur, Bildung, und soziale Einrichtungen zu einem erheblichen Teil aus den Konzessionserträgen (…) finanzieren. Auch sieht er die Sportverbände nicht in der Lage, die Einnahmeausfälle durch Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen oder durch die öffentlichen Haushalte zu kompensieren. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Marktliberalisierung „käme einem Kahlschlag in der gesamten Förderlandschaft vom Hochleistungssport bis zum Breitensport gleich.“
Das Bundesverfassungsgericht hat indes in seinem Urteil das staatliche Monopol auf Sportwetten in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesländer können ihre bestehende Monopolstellung aufrechterhalten, wenn sie Massnahmen zur Bekämpfung der Spiel- und Wettleidenschaft ergreifen. Untersagt wurde jegliche Form von Werbung, die über den informativen Charakter hinausgeht. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, um bis Ende 2007 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen oder private Wettanbieter zukünftig zuzulassen.





