Tipps für Vereine
Marketingagentur TCL führt Kampagne für Coca-Cola durch
MACH MIT WERD FIT 2012 - Möglichkeit zur Mitgliederwerbung für Vereine angeboten
(3.2.12) Die Firma Coca-Cola hat die Marketingagentur TLC in Frankfurt im Olympiajahr mit der Durchführung der Kampagne „Mach mit - werd fit“ beauftragt. Coca Cola bewirbt von Februar bis Juli 2012 sportliche Aktivitäten und möchte Verbraucher motivieren, selbst aktiv zu werden.
Dazu werden Verbände/Vereine in olympischen Sportarten gesucht, die Gutscheine für kostenloses Schnuppertraining im Zeitraum Februar bis Dezember 2012 zur Verfügung stellen. Anzahl, Dauer und Zeitpunkt des/der Angebots/Angebote bestimmt der jeweilige Verband/Verein.
Am 14. Februar wird es in der Bild-Zeitung einen Einleger zur aktuellen Coke-Aktion geben. Vorgestellt werden zunächst vier Sportarten. TCL möchte nach eigenen Angaben "für zukünftige Werbemaßnahmen oder den nächsten Bildzeitungsableger von Coke" auch gerne Badminton vorstellen: "Optimal wäre dafür eine Teilnahme von 120 bis 150 Badminton-Vereinen bis zum 24.02. in ganz Deutschland."
Das DBV-Präsidium hat sich für eine Beteiligung des Deutschen Badminton-Verbandes e.V. ausgesprochen und erhofft sich mehr Aufmerksamkeit für unsere Sportart im Rahmen einer beworbenen Großkampagne sowie ggf. die Gewinnung neuer Mitglieder. Der DBV selbst stellt kostenlose Trainingsangebote für jeweils 2 Personen an den Bundesstützpunkten Mülheim und Saarbrücken zur Verfügung.
Anmeldungen werden von TLC über das unten aufzurufende Formular bis Ende Februar 2012 unter 069-48000525 (Fax) oder
jean.trietsch@tlcmarketing.com entgegen genommen.
Hier gibt es die Kooperationsbedingungen und das Anmeldeformular (pdf).
Fontane-Jugendförderpreis 2010 für Badmintonvereine ausgeschrieben
Fontane-Klinik Mittenwalde spendet 5000 Euro für ein Vereinsprojekt mit Schulkindern
(10.5.10) Die Bedeutung der Förderung und Entwicklung von Kindern durch den Sport nimmt in der heutigen Gesellschaft stetig zu. Der Deutsche Badminton-Verband e.V. (DBV) und die Fontane-Klinik für Psychosomatik in Mittenwalde wollen deshalb Projekte von Badmintonvereinen/-abteilungen zur Bewegungsförderung und Gesundheitserziehung sowie für ein soziales Miteinander in der Gruppe unterstützen. Die Fontane-Klinik stellt für diese Maßnahme zur Vorbeugung gegen Sucht und Gewalt einen Betrag von insgesamt 5.000 € zur Verfügung. Er kann einem einzelnen Projekt zugesprochen oder von der Jury auf zwei Projekte aufgeteilt werden.
Alle Badmintonvereine/-abteilungen werden hiermit aufgerufen, ein Projekt mit einer Dauer von vier bis sechs Monaten für Schulkinder der 3. und 4. Klassen zu initiieren. Die Förderangebote im Projektzeitraum sollen nach Möglichkeit dazu führen, die Kinder später auch langfristig an den Verein zu binden.
Das Projekt soll spätestens zum 15. September 2010 begonnen werden. Interessierte Vereine können sich beim Deutschen Badminton-Verband e.V., Südstraße 25, 45470 Mülheim an der Ruhr bis zum 31. Juli 2010 bewerben. Die Jury wird den/die Gewinner am 15. August 2010 bekannt geben.
Alle Einzelheiten und die genauen Anforderungen sind in der Projektbeschreibung und dem beigefügten Bewerbungsformular zu finden (pdf-Datei).
Südring Berlin wollte Geld zurück
Forderung nach Rückerstattung von gezahlten Ausbildungskosten abgewiesen
(31.1.06) Achim Riedel vom Berliner Verein SC Siemensstadt weist auf ein Urteil des Landgerichts Berlin hin. Nachdem die Erstattung von Ausbildungskosten für Jugendliche durch den übernehmenden Verein an den abgebenden Verein vom Verbandstag des DBVs 1999 als Nachwirkung des Bosman-Urteils abgeschafft worden waren, versuchte der Berliner Verein BC Eintracht Südring die für eine Spielerin im Jahre 1994 an den SC Siemensstadt gezahlten Ausbildungskosten zurückzubekommen. Der BC Eintracht Südring e.V. hat diesen Prozess zweit- und letztinstanzlich verloren. Durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 19.9.2005 (52 S 51/05) ist ein vorhergehendes Urteil des Amtsgerichts Spandau - 3a C 228/04 – abgeändert worden und die Klage ist abgewiesen worden. Die Revision ist nicht zugelassen worden.
Achim Riedel erläutert den Sachverhalt: "Die damals 18 Jahre alte Spielerin R., eine Schülerin, wechselte zum 1.4.1994 vom SC Siemensstadt zum BSC Eintracht Südring 1931 e.V. Der SC Siemensstadt hatte noch im März 1994 die Freigabe der Spielerin zum 1.4.1994 erklärt.
Am 24.5.1994 schlossen der BSC Eintracht Südring 1931 e.V. und der SC Siemensstadt ein Vereinbarung über die Zahlung einer Ausbildungsbeihilfe in Höhe von 2000 DM. Der Betrag wurde im Juni 1994 gezahlt.
Erstmals mit Schreiben vom 31.1.2002 forderte der BC Eintracht Südring e.V. den SC Siemensstadt auf, die 2000 DM zurückzuzahlen. Da der SC Siemensstadt diese Forderung ablehnte, erhob der BC Eintracht e.V am 27.2.2004 Klage vor dem Amtsgericht Spandau.
Das Amtsgericht Spandau gab der Klage mit Urteil vom 14.1.2005 statt.
Auf die Berufung des SC Siemensstadt hat das Landgericht Berlin dieses Urteil nunmehr abgeändert und die Klage abgewiesen.
Das Urteil ist im Wesentlichen damit begründet worden, dass der BC Eintracht Südring e.V. zu einer derartigen Klageerhebung keinesfalls berechtigt war, weil der Vertrag vom BSC Eintracht Südring 1931 e.V. abgeschlossen worden war. Im Landgerichtstermin vom 29.9.2005 hat der BC Eintracht Südring e.V eine Abtretungserklärung des BSC Eintracht Südring 1931 e.V. vom 24.8.2005 vorgelegt, die aber an der Rechtslage nichts mehr ändern konnte, weil ein eventueller Rückforderungsanspruch des BSC Eintracht Südring 1931 e.V. ab dem 31.12.2004 verjährt war."
Insoweit ist das ergangene Urteil nur für diesen Einzelfall von Bedeutung. Dennoch sieht Jurist Riedel auch eine allgemeine Bedeutung: "Von allgemeinem Interesse kann aber sein, dass das Landgericht Berlin einen etwaigen Rückforderungsanpruch auch für verwirkt angesehen hat, da dieser Anspruch erst 8 Jahre nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Außerdem hätte das Landgericht Berlin auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Profisport in diesem Fall nicht für einschlägig gehalten."







