DBV-Verbandsgericht

Achim Riedel, der Vorsitzende des Verbandsgerichts, war bis zu seiner Pensionierung Präsident des Arbeitsgerichts Berlin.

      

Das Verbandsgericht ist ein Organ des Deutschen Badminton-Verbandes. Zusammensetzung und Aufgaben sind in § 32 der DBV-Satzung geregelt. Es übt die Rechtsprechung in höchster Instanz nach den Bestimmungen der Rechtsordnung aus.

Vorsitzender: Achim Riedel (Berlin)

Beisitzer:
Jürgen Krieg (Donaueschingen)
Reinhard Geppert (München)*
*Nachgerückt als Ersatzbeisitzer für Horst Lüddecke (Salzgitter) in 3/11.

  

  

DBV-Verbandsgericht reduziert Strafe in Gruppe Mitte

(30.08.2011, CP) Das DBV-Verbandsgericht hat in der Besetzung Achim Riedel als Vorsitzender, Jürgen Krieg und Reinhard Geppert als Beisitzer, mit einem Beschluss vom 27.5.2011 in dem Verfahren TV Wehen ./. Gruppe Mitte - DBV-VG 2/2011 - die von der Gruppe Mitte verhängte Strafe von 500,- Euro für das Nichtantreten der 2. Mannschaft des TVW zu einem Spiel der Oberliga Mitte auf den Betrag von 200,- Euro reduziert.

 

Die Leitsätze lauten:

 

1.      Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt auch im Sportrecht.

2.      Die Erhöhung der Strafe von 100,- Euro auf 500,- Euro in der Gruppe Mitte für das Nichtantreten einer Mannschaft in der Oberliga Mitte verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

3.      Im konkreten Fall erscheint eine Strafe von 200,- Euro, wie sie auch vom TV Wehen vor dem Verbandsgerichtsverfahren akzeptiert worden wäre, als mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar.

 

Achim Riedel/Vorsitzender

 

Die vollständige Fassung des Beschlusses kann hier nachgelesen werden

(pdf-Datei).

Gleichzeitiges Spielen eines Spielers aus der Oberliga Nord für einen dänischen Club

Beschwerde des TSV Trittau zurückgewiesen

(9.4.08) Am 13.3.2008 erging im schriftlichen Verfahren ein Urteil des DBV-Verbandsgerichts wegen einer Beschwerde des Turn- und Sportvereins Trittau von 1899 e.V. (LV Schleswig-Holstein) und des Spielers Alexander Persson gegen die Entscheidung der Sportwartesitzung der Gruppe Nord vom 4.1.2008 einige Spiele der Trittauer wegen des gleichzeitigen Antretens eines Spielers für einen dänischen Verein umzuwerten. Das Urteil erging im schriftlichen Verfahren in der Besetzung Achim Riedel, als Vorsitzender und Jürgen Krieg und Horst Lüddecke als Beisitzer. Die Beschwerde des TSV Trittau wurde zurückgewiesen.

Unter Bundesliga-Nachrichten können die Vorkommnisse nachgelesen werden: Meldungen vom 19.2.08 und 3.4.08.

Die ausführliche Fassung des Urteils
(als pdf-Datei).

Anzweifeln der Bundesliga-Spielberechtigung von Gordon und Hückstädt durch TuS Wiebelskirchen

Beschwerde von TuS Wiebelskirchen zurückgewiesen - Bescheinigung brauchte nicht angezweifelt zu werden

(3.2.06) Achim Riedel, der Vorsitzende des DBV-Verbandsgerichts hat den Verfahrensbeteiligten verkündet, dass das Verbandsgericht in der Besetzung Achim Riedel mit Jürgen Krieg und Horst Lüddecke als Beisitzern im schriftlichen Verfahren am 26.12.2005 beschlossen hat, die Beschwerde des TuS Wiebelskirchen vom 29.11.2005 zurückzuweisen. Die Wiebelskirchener hatten gegen die Entscheidung des DBV-Referats für Spielbetrieb O 19, die beiden Spieler Conrad Hückstädt und John Gordon für die laufende Bundesligasaison die Spielberechtigung zu erteilen, obwohl sie in ausländischen Mannschaften gespielt haben, Beschwerde eingelegt. Begründet wird die Entscheidung im Kern damit, dass DBV-Organe grundsätzlich von der inhaltlichen Richtigkeit von Bescheinigungen auszugehen haben, die ein ausländischer Badminton-Nationalverband ausgestellt hat - soweit nicht gravierende Unkorrektheiten offensichtlich sind.
Unter Bundesliga-Nachrichten kann die Abfolge des Falles nachgelesen werden: Meldungen zwischen 4.11. und 28.12.2005.

 

Der Beschluss (als pdf-Datei)

Die Leitsätze

Die ausführliche Fassung

                

Feststellen der Spielberechtigung für Bundesliga-Play-offs von Kanetkar nach Vorlage indischer Atteste

DBV-Verbandsgericht hat entschieden – EBTs Protest war gerechtfertigt - Halbfinalspiele werden für Bischmisheim als verloren gewertet
(17.3.05) Das DBV-Verbandsgericht in der Besetzung Achim Riedel, Jürgen Krieg, Horst Lüddecke hat heute den Vereinen 1. BC Beuel, 1. BC Bischmisheim und dem Vorstzenden des Referats für Spielbetrieb U 19 Lutz Sotta mitgeteilt, dass es seine Entscheidung im Fall Kanetkar gefällt hat.

Die drei fehlenden Einsätze Kanetkars, um auf die neun notwendigen Punkterunde-Einsätze zu kommen, konnten nicht durch das vorgelegte Attest eines indischen Arztes wettgemacht werden.

Insofern war die Entscheidung des Referats für Spielbetrieb vom 22. Februar falsch und wurde aufzuheben. Das Referat hatte damals einen Protest von EBT Berlin, die das Attest als "Gefälligkeitsgutachten" anprangerten, da Kanetkar im fraglichen Zeitraum in Indien Turniere gespielt hatte, zurückzuwiesen. Die beiden Halbfinalspiele werden als Konsequenz zugunsten von EBT mit 8:0 umgewertet. Damit stehen die Berliner im Play-off-Finale gegen Beuel.

Die ausführliche Begründung, so Verbandsgerichtspräsident Achim Riedel, wird in den nächsten Tagen niedergeschrieben und danach natürlich veröffentlicht. „In der Begründung werden ein paar klare Worte gesagt. Ich denke sogar daran, sie nicht nur in den Badmintonorganen zu veröffentlichen, sondern auch im FachorganSport und Recht."

Die beiden Endspiele finden am 26./27. März statt.

Das Urteil (als pdf-Datei)

Die Leitsätze

Die Textfassung

Unter Bundesliga-Nachrichten kann die Chronik des Falles nachgelesen werden: Meldungen zwischen 25.2. und 14.5.2008.

     


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