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Amtliche Nachrichten

Wer möchte ein DBV-Ranglistenturnier O19 ausrichten?

Der Deutsche Badminton-Verband e.V. schreibt folgende DBV-Veranstaltungen zur Bewerbung um die Ausrichtung aus.

Von Horst Böttger

 

1.) 2. DBV-Ranglistenturnier 2017 der Altersklasse O19, Freitag, 18. August bis Sonntag, 20. August 2017;
2.) 3. DBV-Ranglistenturnier 2017 der Altersklasse O19, Freitag, 15. September bis Sonntag, 17. September 2017;
3.) 4. DBV-Ranglistenturnier 2017 der Altersklasse O19, Freitag, 17. November bis Sonntag, 19. November 2017;
4.) 1. DBV-Ranglistenturnier 2018 der Altersklasse O19, Freitag, 06. April bis Sonntag, 08. April 2018.

Für die Bewerbungen gelten folgende Voraussetzungen:

1. Die jeweilige Naturfederballmarke und –sorte bestimmt das DBV-Präsidium. Der Ausrichter hat ein Vorschlagsrecht. Dieses Vorschlagsrecht ist auf diejenigen Naturfederballmarken/-sorten beschränkt, die vom DBV-Präsidium im Mai 2017 zur Benutzung bei DBV-Veranstaltungen in der Saison 2017/2018 bestimmt werden.

2. Die Werbung für die jeweilige Veranstaltung obliegt dem Ausrichter. Die Werbung mit der Veranstaltung, insbesondere die Nutzung der Werberechte und Werbemöglichkeiten, ist dem Veranstalter vorbehalten. Die Übertragung der Werberechte und Werbemöglichkeiten wird im Ausrichtervertrag geregelt.

3. Der jeweiligen Bewerbung sind beizufügen:
a) befürwortende Stellungnahme des betreffenden Badminton-Landesverbandes
b) Hallennutzungsvereinbarung/-genehmigung

4. Es ist vorab sicherzustellen, dass eine ausreichende Hotelkapazität nicht durch evtl. stattfindende Großveranstaltungen (z.B. Messen) eingeschränkt wird.

5. Der Mustervertrag zu den o.g. Veranstaltungen sowie das Bewerbungsformular stehen im folgenden Kasten zum Download bereit.

Näheres über Teilnehmer und Durchführung kann bei Bernd Mohaupt, Referatsleiter Spielbetrieb O19 im Ausschuss für Wettkampfsport, erfragt werden.


Bewerbungen zur Ausrichtung der vorstehenden DBV-Veranstaltungen sind schriftlich, unter Verwendung des Bewerbungsformulars, bis zum 15. Januar 2017 (Posteingang) an die Geschäftsstelle des DBV zu richten inkl. der unter 3a) und b) genannten Nachweise. Anderweitig eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Nach § 23 Absatz 3 der DBV-Satzung in der zurzeit gültigen Fassung erfolgt die Vergabe dieser DBV-Veranstaltungen auf Vorschlag des Verbandsausschusses für Wettkampfsport durch das DBV-Präsidium.

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