Amtliche Nachrichten

Ausschreibung: Bewerbung um die Ausrichtung von DBV-Ranglistenturnieren O19 (2022/2023)

Der Deutsche Badminton-Verband e.V. schreibt folgende DBV-Veranstaltungen zur Bewerbung um die Ausrichtung aus.

Von Redaktion

 

  • 2. DBV-Ranglistenturnier 2022 O19; Freitag, 12. August, bis Sonntag, 14. August 2022
  • 3. DBV-Ranglistenturnier 2022 O19; Freitag, 16. September, bis Sonntag, 18. September 2022
  • 4. DBV-Ranglistenturnier 2022 O19; Freitag, 11. November, bis Sonntag, 13. November 2022
  • 1. DBV-Ranglistenturnier 2023 O19; Freitag, 24. März, bis Sonntag, 26 März 2023

Für die Bewerbungen gelten folgende Voraussetzungen:

1. Die jeweilige Naturfederballmarke und -sorte bestimmt der DBV. Der Ausrichter hat ein Vorschlagsrecht. Dieses Vorschlagsrecht ist auf diejenigen Naturfederballmarken/-sorten beschränkt, die vom DBV-Präsidium im Mai 2022 zur Benutzung bei DBV-Veranstaltungen in der Saison 2022/2023 bestimmt werden.
2. Die Werbung für die jeweilige Veranstaltung obliegt dem Ausrichter. Die Werbung mit der Veranstaltung, insbesondere die Nutzung der Werberechte und Werbemöglichkeiten, ist dem Veranstalter vorbehalten. Die Übertragung der Werberechte und Werbemöglichkeiten wird im Ausrichtervertrag geregelt.
3. Der jeweiligen Bewerbung sind beizufügen:
a) befürwortende Stellungnahme des betreffenden Badminton-Landesverbandes; b) Hallennutzungsvereinbarung/-genehmigung.
4. Es ist vorab sicherzustellen, dass eine ausreichende Hotelkapazität nicht durch evtl. stattfindende Großveranstaltungen (z.B. Messen) eingeschränkt wird.
5. Der Mustervertrag zu den o.g. Veranstaltungen sowie das aktuelle Bewerbungsformular stehen auf der DBV-Website zum Download bereit.

Näheres über Teilnehmer und Durchführung kann bei Bernd Mohaupt, Referatsleiter Spielbetrieb O19 im Ausschuss für Wettkampfsport, erfragt werden.

Bewerbungen zur Ausrichtung der vorstehenden DBV-Veranstaltungen sind schriftlich, ausschließlich unter Verwendung des aktuellen Bewerbungsformulars, bis zum 15. Januar 2022 (Posteingang) an die Geschäftsstelle des DBV zu richten inkl. der unter 3a) und b) genannten Nachweise. Anderweitig eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Nach § 23 Absatz 3 der DBV-Satzung in der zurzeit gültigen Fassung erfolgt die Vergabe dieser DBV- Veranstaltungen auf Vorschlag des Verbandsausschusses für Wettkampfsport durch das DBV-Präsidium.

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