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Bestimmungen zur "doppelten Startberechtigung" wurden aktualisiert

DBV-Vizepräsident Gerd Pigola hat die für die Saison 2017/18 gültige Liste mit jenen internationalen Verbänden veröffentlicht, bei denen ein Start im Mannschaftsspielbetrieb mit einem Start in DBV-Ligen unvereinbar ist. Gegenüber der derzeit laufenden Saison haben sich keine Änderungen ergeben.

Von Martin Knupp

 

Bekanntermaßen dürfen im Bereich des DBV keine Spieler für mehrere Vereine an Mannschaftsspielen teilnehmen. Das regelt die DBV-Spielordnung in § 4 Absatz 6. In § 4 Absatz 7 wird diese Festlegung auf den Mannschaftsspielbetrieb ausländischer Verbände ausgeweitet.

Eine "doppelte Spielberechtigung" ist also im DBV auch über die Grenzen hinweg nicht zulässig, weder für deutsche Staatsbürger, noch für ausländische. Um Rechtssicherheit zu schaffen, erstellt der zuständige DBV-Vizepräsident Gerd Pigola seit 2011 jährlich eine Liste, aus der klar hervorgeht, in welchen Ländern ein vergleichbarer Mannschaftsspielbetrieb stattfindet und daher ein gleichzeitiger Start in den deutschen Ligen nicht möglich ist. Die gültige Liste für die derzeit laufende Saison wurde nun für die kommende Saison bearbeitet.

Nachdem die Vereine und die mit dem Spielbetrieb befassten Gremien die Möglichkeit hatten, Einsprüche bzw. Veränderungswünsche gegen eine vorab versandte Fassung vom 30.11.2016 vorzubringen, wird die unten im Download verfügbare Liste nunmehr als verbindlich für die Saison 2017/18 veröffentlicht. Sie gilt nicht nur für Ausländer, die in Deutschland spielen wollen, sie gilt gleichermaßen für deutsche Spieler, die in ausländischen Ligen zum Einsatz kommen. Nach dieser Liste können die Vereine ihre Personalplanungen ausrichten.

Gegenüber der für die laufende Saison 2016/17 geltenden Liste haben sich keine Änderungen ergeben.

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