Übergangsregelung bis zum 30. September
Für die Umstellung gilt eine Übergangsregelung. Fortbildungen, die bis einschließlich 30. September 2026 durchgeführt werden, werden noch nach den bisherigen Regelungen behandelt. Für Fortbildungen ab dem 1. Oktober 2026 gilt die neue Regelung.
Entscheidend für die Anwendung der Übergangsregelung ist dabei der Zeitpunkt der Fortbildung und nicht der Zeitpunkt, zu dem die Lizenzverlängerung technisch bearbeitet oder eingetragen wird.
Neuer Bezugspunkt für die Lizenzverlängerung
Ab dem 1. Oktober 2026 erfolgt die Verlängerung auf Grundlage des Endes der Fortbildungsveranstaltung. Werden die für eine Lizenzverlängerung erforderlichen 15 Lerneinheiten in mehreren zulässigen Fortbildungsmaßnahmen absolviert, gilt das Ende derjenigen Maßnahme als maßgebliches Datum, mit der die 15 Lerneinheiten vollständig erreicht werden.
Für bereits abgelaufene Lizenzen gilt weiterhin eine gesonderte Regelung. Befindet sich die Lizenz noch innerhalb des Erhaltungszeitraums, erfolgt die Verlängerung ausgehend vom bisherigen Gültigkeitsablauf. Die Neuregelung zum Fortbildungsdatum findet ausschließlich bei noch gültigen Lizenzen Anwendung.
Einheitliche Umsetzung in den Landesverbänden
Die Auslegungshinweise wurden vom Referat Lehre und Ausbildung in Abstimmung mit dem Kompetenzteam Bildung erarbeitet. Sie sollen insbesondere den Übergang zwischen der bisherigen und der neuen Regelung und einheitlich gestalten.
Die Landesverbände wurden gebeten, die Übergangsregelung bundesweit einheitlich anzuwenden, damit alle Lizenzinhaberinnen und -inhaber gleichbehandelt werden.
Ein landesverbandsübergreifender Fortbildungskalender steht über den nuLiga Badminton Veranstaltungskalender (nuLiga Badminton – Veranstaltungskalender) zur Verfügung. Die Landesverbände werden gebeten, ihre anerkannten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dort möglichst vollständig einzupflegen beziehungsweise einpflegen zu lassen.
Die Regelungen wurden vom DBV-Verbandstag am 13. Juni 2026 beschlossen und sind Bestandteil der geltenden Trainerordnung.













