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Wer möchte ein Jugend-Ranglistenturnier ausrichten?

Der Deutsche Badminton-Verband schreibt folgende DBV-Veranstaltungen in den Altersklassen U13, U15, U17 und U19 in der Spielsaison 2017/2018 zur Bewerbung um die Ausrichtung aus.

Von Horst Böttger

 

Der Deutsche Badminton-Verband schreibt folgende DBV-Veranstaltungen zur Bewerbung um die Ausrichtung aus:

DBV-Ranglistenturniere U13, U15, U17 und U19 in der Spielsaison 2017/2018

Für die Bewerbungen gelten folgende Voraussetzungen:

1.) 1. DBV-Ranglistenturnier 2017/18 der Altersklassen U15 und U17 (Doppel, Einzel), 21. Oktober 2017, ab 10.00 Uhr und 22. Oktober 2017, ab 09.00 Uhr, 12 Standardspielfelder;

2.) 1. DBV-Ranglistenturnier 2017/18 der Altersklassen U13 (Einzel, Mixed) und U19 (Mixed, Einzel, Doppel), 04. November 2017, ab 09.00 Uhr und 05. November 2017, ab 09.00 Uhr, 8 Standardspielfelder;

3.) 2. DBV-Ranglistenturnier 2017/18 der Altersklassen U15 und U17 (Doppel, Mixed), 11. November 2017, ab 10.00 Uhr und 12. November 2017, ab 09.00 Uhr, 8 Standardspielfelder;

4.) 3. DBV-Ranglistenturnier 2017/18 der Altersklassen U15 und U17 (Mixed, Einzel), 25. November 2017, ab 09.00 Uhr und 26. November 2017, ab 09.00 Uhr, 8 Standardspielfelder;

5.) 2. DBV-Ranglistenturnier 2017/18 der Altersklassen U13 (Einzel, Doppel) und U19 (Mixed, Einzel, Doppel), 09. Dezember 2017, ab 09.00 Uhr und 10. Dezember 2017, ab 09.00 Uhr, 8 Standardspielfelder.

1. Die jeweilige Naturfederballmarke und –sorte bestimmt das DBV-Präsidium. Der Ausrichter hat ein Vorschlagsrecht. Dieses Vorschlagsrecht ist auf diejenigen Naturfederballmarken/-sorten beschränkt, die vom DBV-Präsidium im Mai 2017 zur Benutzung bei DBV-Veranstaltungen in der Saison 2017/2018 bestimmt werden.

2. Die Werbung für die jeweilige Veranstaltung obliegt dem Ausrichter. Die Werbung mit der Veranstaltung, insbesondere die Nutzung der Werberechte und Werbemöglichkeiten, ist dem Veranstalter vorbehalten. Die Übertragung der Werberechte und Werbemöglichkeiten wird im Ausrichtervertrag geregelt.

3. Der jeweiligen Bewerbung sind beizufügen:
a) befürwortende Stellungnahme des betreffenden Badminton-Landesverbandes;
b) Hallennutzungsvereinbarung/-genehmigung.

4. Es ist vorab sicherzustellen, dass eine ausreichende Hotelkapazität nicht durch evtl. stattfindende Großveranstaltungen (z. B. Messen) eingeschränkt wird.

5. Der Mustervertrag zu den o.g. Veranstaltungen sowie das Bewerbungsformular stehen auf dieser Seite weiter unten zum Download bereit.

Bewerbungen zur Ausrichtung der vorstehenden DBV-Veranstaltungen sind schriftlich, ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsformulars, bis zum 03. Februar 2017 (Posteingang) an die Geschäftsstelle des DBV zu richten inkl. der unter 3a) und b) genannten Nachweise. Anderweitig eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Nach § 23 Nr. 3 der DBV-Satzung in der zurzeit gültigen Fassung erfolgt die Vergabe dieser DBV-Veranstaltungen auf Vorschlag des Verbandsausschusses für Wettkampfsport durch das DBV-Präsidium.

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