Der Olympiakader (OK) ist der Spitzenkader des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV). Für die Aufnahme in den Olympiakader (OK) werden die Kriterien durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) festgelegt.
Voraussetzungen:
Der PK wird vom aktuell gültigen Kadergremium (Sportdirektor, Chef-Trainer, Aktivensprecher, stellvertretende Aktivensprecherin) auf Vorschlag der Bundestrainer nominiert.
Die Berufung in den PK erfolgt auf Basis folgender Kriterien:
Athleten mit einer erweiterten Finalperspektive auf kommende Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften. Die auf Basis der Analyse der Entwicklung des Weltstandes abgeleiteten Prognoseleistungen bilden gemeinsam mit den Entwicklungsprofilen der Athleten die Grundlage der Einteilung in den Perspektivkader.
Voraussetzungen:
Der EK wird vom aktuell gültigen Kadergremium (Sportdirektor, Chef-Trainer, Aktivensprecher, stellvertretende Aktivensprecherin) auf Vorschlag der Bundestrainer nominiert.
Die Berufung in den EK erfolgt auf Basis folgender Kriterien:
Athleten, die als wichtige Trainingspartner die Leistungsentwicklung - insbesondere von Olympia- und Perspektivkader - wesentlich unterstützen sowie Athleten, die in der DBV Wettkampfstruktur zur Optimierung der Ergebnisse bei internationalen Meisterschaften eingesetzt werden oder bereits ältere Athleten, die sich aktuell nicht für den OK qualifizieren konnten, bei denen aber eine Chance zur Qualifikation für/Teilnahme an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften besteht.
Voraussetzungen:
Der NK 1 wird vom aktuell gültigen Kadergremium (Sportdirektor, Chef-Trainer, Aktivensprecher, stellvertretende Aktivensprecherin) auf Vorschlag der Bundestrainer nominiert.
Die Berufung in den Nachwuchskader 1 erfolgt auf Basis folgender Kriterien:
• Herausragende Jugendspieler mit höchster Leistungsperspektive¹
• Top 1-2 Deutschland in der jeweiligen Altersstufe¹
• Achtelfinale Badminton Europe Circuit-Turnier (gilt nur für O19)
• Alter zwischen 16-24 Jahre
Voraussetzungen:
• Training am zuständigen Bundesstützpunkt (BSP) oder an einem Bundesstützpunkt-Nachwuchs BSP-N (U19-17) oder DBV-Nachwuchsstützpunkt (NSP) (U19-16) (i.d.R.)
• Erfüllung der Trainingsbausteine (Umfang/Qualität) nach Vorgabe des Bundestrainers
Der NK 2 wird vom aktuell gültigen Kadergremium (Sportdirektor, Chef-Trainer, Aktivensprecher, stellvertretende Aktivensprecherin) auf Vorschlag der Bundestrainer nominiert.
Die Berufung in den Nachwuchskader 2 erfolgt auf Basis folgender Kriterien:
Voraussetzungen:
1 Expertenurteil des zuständigen Bundestrainers
2 TSP-Athletinnen und -Athleten, die dem Talentteam Deutschland (TTD) angehören
Der DBV-Verbandstag hat am 7. Juni 2008 in Cuxhaven die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Nationale Anti-Doping Code (NADC) Bestandteil des Satzungs- und Ordnungswerkes der DBV ist.
Er ist im Range einer Ordnung angesiedelt. Die jeweils neueste Fassung der NADA erlangt durch Präsidiumsbeschluss auch für den DBV Gültigkeit.
Ansprechpartner für Anti-Doping-Fragen im DBV sind Sportdirektor Martin Kranitz (martin.kranitz(at)badminton.de) und Verbandsarzt Dr. Thomas Allroggen (thomas.allroggen(at)badminton.de).