Für die anderen DBV-Veranstaltungen wird festgelegt, nur die Federballmarken und -sorten zuzulassen, deren Qualität ebenfalls durch eine erfolgreiche Teilnahme am VBD-Balltest 2026/2027 bestätigt wurde. In Frage kommen hier die Federballsorten sowohl der Kategorie I, also des qualitativ ersten Produktes der betreffenden Federballmarke, als auch der Kategorie II, also des qualitativ zweiten Produktes, der Kategorie III, also des qualitativ dritten Produktes und der Kategorie IV, also des qualitativ vierten Produktes der betreffenden Federballmarke.
Eine erfolgreiche Teilnahme am VBD-Balltest berechtigt zudem zur Abgabe eines Angebotes zum Balleinkauf des DBV für den Eigenbedarf 2026/2027 (Training an den Bundesstützpunkten, Bälle für Lehrgangsmaßnahmen). Siehe dazu die – nachfolgend aufgeführte – öffentliche Ausschreibung.
Interessierte Firmen für die Teilnahme am VBD-Balltest erhalten hiermit die Gelegenheit, bis zum 30.01.2026 (Posteingang) zwei Dutzend Bälle je Kategorie/Sorte und Geschwindigkeit an die DBV-Geschäftsstelle, Südstraße 25, 45470 Mülheim an der Ruhr, einzusenden.
Die von den interessierten Firmen zu entrichtende Testgebühr für die Spielsaison 2026/2027 beträgt
2.500 Euro zuzüglich jeweils gültiger, gesetzlicher Mehrwertsteuer inklusive einer Ballsorte. Für jede weitere zum Test eingereichte Ballsorte werden zusätzlich 150 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Die Gebühr ist bis spätestens 30.01.2026 (Zahlungseingang) wie folgt zu entrichten:
- Überweisung auf das Konto der VBD bei der Sparkasse Mülheim, IBAN: DE62 3625 0000 0374 0002 33, SWIFT-BIC: SPMHDE3E
Die Teilnahme am VBD-Balltest kann nur erfolgen, wenn die Zahlung fristgerecht eingegangen ist. Der Einzahler erhält vom Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang bis spätestens 15.02.2026 eine Rechnung zugesandt.
Das Ergebnis des Balltests wird dem DBV-Präsidium von der VBD bis zum 30.04.2026 mitgeteilt. Der Beschluss des DBV-Präsidiums zur Bestimmung der Federbälle für die Spielsaison 2026/2027 wird den betreffenden Firmen und Ausrichtern bis spätestens 15.05.2026 schriftlich mitgeteilt werden.








