Die Organisation des Bundesligaspielbetriebs wird seit 1.7.2020 in der Zuständigkeit des Deutschen Badminton Ligaverbands e.V. (DBLV) vorgenommen. Grundlage dafür ist eine zunächst zeitlich befristete, außerordentliche Mitgliedschaft des DBLV im DBV und die damit verbundene Außerkraftsetzung der Bundesligaordnung bzw. des Ausschusses für Bundesligaangelegenheiten.
Der Ausschuss für Bundesligaangelegenheiten (kurz: Bundesligaausschuss) ist ein Organ des DBV. Er wird gewählt von der Bundesliga-Vollversammlung, die üblicherweise mehrmals im Jahr zusammentritt. Deren Mitglieder sind die Vertreter der Vereine der 1. und 2. Bundesligen. Die Formalitäten dieser Versammlung regelt die "Geschäftsordnung der Bundesliga-Vollversammlung", die als Anlage I Teil der Bundesligaordnung ist. Die Bundesliga-Vollversammlung wählt für jeweils vier Jahre einen Vorsitzenden. Dieser wird dem DBV-Verbandstag als "Vorsitzender des Ausschusses für Bundesligaangelegenheiten" vorgeschlagen und muss durch diesen bestätigt werden.
Im DBV-Präsidium fällt die Bundesliga in den Verantwortungsbereich von Vizepräsident Uwe Gredner.
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