Der Good Governance-Beauftragte

Die Richtlinien der Verbandsführung (Good Governance) beinhalten die verbindliche Regelung für gute Verbandsführung im DBV. Zugleich sind sie Vorbild und Anregung für gleichartige Regelungen in den BLV. Die Richtlinien sollen die Transparenz und Integrität fördern, um das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit des DBV und seiner Organisation zu stärken. Diese Richtlinien gelten entsprechend für Ehren- und Hauptamt gleichermaßen.

Dem Good Governance Beauftragten obliegt die Überprüfung, Wahrung und Entscheidung gemäß den Richtlinien der Verbandsführung.

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Good Governance

Eike Boldt

Richtlinien