Amtliche Nachrichten

Ausschreibung zur Bewerbung um die Ausrichtung: 2. Internationale Deutsche Meisterschaften U17

Hiermit schreibt das Präsidium des Deutschen Badminton-Verbandes folgende DBV-Veranstaltung zur Bewerbung um die Ausrichtung aus: 2. Internationale Deutsche Meisterschaften U17 (German International U17).

Von Redaktion

 


Die 2. Internationalen Deutschen Meisterschaften U17 (German International U17) finden von Donnerstag bis Sonntag, 6. bis 9. Juni 2019 statt.

Für die Bewerbung gelten folgende Voraussetzungen:

1. Die Ballmarke und -sorte bestimmt der DBV. Der Ausrichter hat ein Vorschlagsrecht. Dieses Vorschlagsrecht ist auf diejenigen Naturfederballmarken/-sorten beschränkt, die vom DBV-Präsidium im Mai 2018 zur Benutzung in der Saison 2018/2019 bestimmt wurden.

2. Die Werbung für die Veranstaltung obliegt dem Ausrichter. Die Werbung mit der Veranstaltung, insbesondere die Nutzung der Werberechte und Werbemöglichkeiten, ist dem Veranstalter vorbehalten. Die Übertragung der Werberechte und Werbemöglichkeiten wird im Ausrichtervertrag geregelt.

3. Der Bewerbung sind beizufügen:

a) befürwortende Stellungnahme des betreffenden Badminton-Landesverbandes; b) Hallennutzungsvereinbarung/-genehmigung.

4. Es ist vorab sicherzustellen, dass eine ausreichende Hotelkapazität nicht durch evtl. stattfindende Großveranstaltungen (z.B. Messen) eingeschränkt wird.

5. Der Musterausrichtervertrag sowie das Bewerbungsformular zur o.g. Veranstaltung stehen auf der DBV-Website zum Download (siehe unten) bereit.

Bewerbungen zur Ausrichtung der vorstehenden DBV-Veranstaltung sind schriftlich, ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsformulars, bis zum 30. Oktober 2018 (Posteingang) an die Geschäftsstelle des DBV zu richten inkl. der unter 3a) und b) genannten Nachweise. Anderweitig eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die DBV-Geschäftsstelle wird die eingehenden Bewerbungen dem Ausschuss für Wettkampfsport - Referat für Spielbetrieb U19 - zur Stellungnahme zuleiten. Die Vergabe der Ausrichtung erfolgt durch das DBV-Präsidium (§ 23 Absatz 3 i.V.m. § 17 Nr. 9 der DBV-Satzung).

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