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Symbolfoto (Foto: BadmintonPhoto)

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Dritter DBV-Verbandstag in Bayern

Wenn sich die Delegierten des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV) und jene aus den 16 Badminton-Landesverbänden am 22. Juni 2019 zum 55. Ordentlichen DBV-Verbandstag treffen, tagt das höchste Organ zum dritten Mal in der Geschichte des 1953 gegründeten DBV im Verbandsgebiet des Bayerischen Badminton-Verbandes (BBV).

Von Claudia Pauli

 

Nachdem die Hauptversammlung 1959 und 1980 in München abgehalten wurde, ist in diesem Jahr Neuburg an der Donau Austragungsort des DBV-Verbandstages. Zudem fungierte der Bayerische Badminton-Verband einmal als Mitausrichter der Sitzung: 2005 kamen die Delegierten in der an der Grenze zu Bayern gelegenen baden-württembergischen Universitätsstadt Ulm zusammen. Seinerzeit kooperierte der Baden-Württembergische Badminton-Verband (BWBV) mit dem BBV bei der Durchführung der Versammlung.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des 55. Ordentlichen DBV-Verbandstages bilden die Diskussion und die Abstimmung über mehrere Anträge auf Änderungen der Satzung sowie verschiedener Ordnungen des DBV, die Genehmigung des DBV-Haushaltes, die Entlastung von DBV-Organen, die Bestätigung des von der Bundesligavollversammlung gewählten Vorsitzenden des Verbandsausschusses für Bundesligaangelegenheiten, die Vergabe von Meisterschaften für die Spielsaison 2020/2021 und Ehrungen verdienter Verbandsangehöriger. Wahlen zum Präsidium hingegen stehen in diesem Jahr nicht auf der Tagesordnung.

Im Zusammenhang mit den Änderungen der Satzung, über welche die Delegierten zu entscheiden haben, steht der Antrag des DBV-Präsidiums zur Aufnahme des Deutschen Badminton-Ligaverbandes e. V. (DBLV) als außerordentliches Mitglied im DBV im Fokus. Bei dem Ende 2016 gegründeten DBLV handelt es sich um die juristisch selbstständige Organisation der Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. Bundesliga und der beiden 2. Bundesligen. Der DBLV verfolgt das Ziel, den am Bundesligaspielbetrieb beteiligten Vereinen mehr Eigenständigkeit unter dem Dach des DBV zu verschaffen.

Gemeinsames Ziel muss es sein, die ‚Marke Bundesliga‘ im Bereich Badminton zu entwickeln

Thomas Born

Neben erweiterten Rechten der Bundesligavereine sind auch entsprechende Pflichten des DBLV Bestandteil der vorgeschlagenen Neu-Fassung der DBV-Satzung. "Gemeinsames Ziel des DBV, der Badminton-Landesverbände und der Bundesligavereine bzw. des DBLV muss es sein, die 'Marke Bundesliga' im Bereich Badminton zu entwickeln", erläutert DBV-Präsident Thomas Born. Die Aufnahme des DBLV als außerordentliches Mitglied im DBV soll zunächst zeitlich befristet erfolgen. Sie würde am 1. Januar 2020 beginnen und am 30. Juni 2023, nach dem Abschluss der Saison 2022/2023, enden.

Die Vorschläge zu den Satzungsänderungen und der damit einhergehenden Vereinbarung zwischen dem DBV und dem DBLV, in welcher Details zur Ausgestaltung der außerordentlichen Mitgliedschaft des DBLV im DBV festgeschrieben sind, wurden von einer Arbeitsgruppe erstellt, der jeweils zwei Vertreter des DBV-Präsidiums, der Badminton-Landesverbände und des DBLV angehören.

Entsprechend der Satzung des DBV hält das DBV-Präsidium am Tag vor dem Ordentlichen Verbandstag mit den Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Badminton-Landesverbände eine Konferenz ab. Im Anschluss an den DBV-Verbandstag trifft sich - wie in den Vorjahren - das Referat Spielbetrieb O19 des DBV mit den Sportwarten der Badminton-Landesverbände und den Gruppensportwarten zu einer Tagung.

Am Vorabend des 55. Ordentlichen DBV-Verbandstages wird Klaus Sartoris, der Präsident des Bayerischen Badminton-Verbandes, im Rahmen eines Empfangs mit Abendessen im Namen des ausrichtenden Landesverbandes alle Delegierten und deren Begleitpersonen aus den Landesverbänden bzw. vom DBV sowie weitere Gäste begrüßen.

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